Physiotherapie Bochum Krankengymnastik am Gerät KGG

Krankengymnastik am Gerät

KGG /MTT

Die Krankengymnastik am Gerät ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Sie wird die unter Anleitung unserer staatlich anerkennten Physiotherapeuten an speziellen Geräten durchgeführt. Das ist der Unterschied zur normalen Krankengymnastik oder zur manuellen Therapie.

Hierzu findet zuerst eine gründliche Befundung durch einen unserer staatlich anerkennten Physiotherapeuten statt. Auf Grundlage dieser Befundung wird Ihr individueller Trainingsplan für die Krankengymnastik am Gerät (KGG) entwickelt.

Der Trainingsplan enthält ein Aufwärmprogramm, dazu verschiedene auf Ihr Krankheitsbild abgestimmte Übungen und zum Abschluss ein „Abwärmprogramm“. Der Trainingsplan wird stets überprüft und auf Ihre Veränderungen angepasst.

Sie haben eine volle Stunde mit Ihrem Therapeuten!

Eine Therapieeinheit umfasst eine volle Zeitstunde. Während dessen findet die Behandlung meist in Kleingruppen statt. Die Kleingruppen bestehen aus höchstens drei PatientInnen.

Während der gesamten Trainingszeit ist Ihr Physiotherapeut für Ihre Fragen und Belange ansprechbar. Er hat die ganze Zeit ein Auge auf Sie. Er gibt Ihnen jederzeit Hilfestellungen, und er achtet darauf, dass Sie Ihre Bewegungen korrekt ausgeführt werden.

Wir haben für Sie verschiedene Geräte für die Krankengymnastik. Zum Beispiel Beinpressen, Vertikalzüge, Seilzüge oder auch auch Hanteln. Natürlich können Sie auch Übungen mit Bällen, Stabilisationskissen oder anderen Kleingeräten durchführen, nachdem Ihr Physiotherapeut Sie gründlich eingewiesen hat. Therapieplan und Trainingsziel sind in jedem Fall individuell an Sie angepasst.

Im Mittelpunkt der KGG steht

  • der gezielte und ausgewogene Aufbau Ihrer Kraft / Muskulatur
  • die Verbesserung Ihrer Ausdauer
  • die Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und Koordination

Was unterscheidet die Krankengymnastik am Gerät (KGG) und den allgemeinen Reha-Sport?

Rehasport und Funktionstraining sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. In Reha-Sportgruppen kommen dabei unterschiedlichste Patienten / Krankheitsbilder zusammen. Die Reha-Sport-Gruppen sind üblicherweise groß. Man kann deshalb auf niemanden individuell eingehen.

Bei der Krankengymnastik am Gerät (KGG) hingegen gehen wir ganz individuell auf Sie und Ihre Beschwerden ein! Die Gruppenstärke ist maximal drei Personen. Die persönliche Betreuung ist der große Vorteil der KGG im Vergleich zu allgemeinen Reha-Sport-Angeboten mit ca. 10-12 TeilnehmerInnen.

Weitere wesentliche Unterschiede

  • Der Rehasport ist eher typischer Sport wie Gymnastik, Bewegungsspiele oder Kräftigungsübungen mit Kurzhanteln, Faszienrollen bzw. Fitnessbändern. Die KGG hingegen setzt bevorzugt auf die spezifischen Mittel der Krankengymnastik.
  • Ein Rehasport Gruppentraining wird durch einen Rehasport Übungsleiter geleitet.
  • Die KGG hingegen leitet eine qualifizierter physiotherapeutische Fachkraft in unserer Physiotherapie Praxis in Bochum
  • Die Dauer eines Rehasporttrainings beträgt in der Regel 45min. Die Dauer der KGG hingegen 60 Min.

Typische Einsatzgebiete von KGG

  • Arthrose
  • chronischen Schmerzen oder
  • Bandscheibenvorfälle
  • Beckenbodenschwäche sowie
  • Fehlhaltungen im Bewegungsapparat
  • Fehlstellungen der Wirbelsäule und bei
  • Folgen von Haltungsschäden, aber auch
  • Gleichgewichtsprobleme oder bspw.
  • Inkontinenz
  • Koordinationsprobleme
  • Motorische Paresen (Lähmungen)
  • Muskuläre Schwäche sowie
  • Muskuläre Dysbalancen
  • Nachbehandlung von Sportverletzungen oder auch
  • Neurologische Erkrankungen
  • OP-Nachsorge (z. B. bei Bandscheibenvorfall, oder einem künstlichen Hüftgelenmk oder auch Kniegelenk)
  • Osteoporose
  • also postoperativ sowie
  • posttraumatisch
  • auch bei Rehabilitationen nach einem Unfall oder bei
  • Störungen der Motorik

Behandlungskosten KGG

Ihr Arzt Ihr verordnet Krankengymnastik am Gerät (KGG) als Heilmittel. Das kann sowohl als Kassenleistung geschehen, als auch privat verordnet werden.  Für welche Erkrankungen und in welchem Umfang der Arzt eine ambulante Behandlung verordnen kann, regelt der Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig ist, dass das Rezept für „KG-Gerät“ oder „KGG“ ausgestellt wird. Die KGG ist übrigens bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit erneut verordnungsfähig.

Hinweis:
Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie Sie sind von der Zuzahlung befreit. Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten.